Fundess GmbH
Thierschstrasse 14
80538 München
Fundess GmbH
Thierschstrasse 14
80538 München
Forschungszulage 2.0 – Fundess informiert
Einordnung zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetz 2026, Nummer 14/2026
Liebe Kundinnen und Kunden, liebes Netzwerk,
auch wir würden lieber Urlaub machen, doch selbst in der Bundesregierung gibt es vereinzelt Restaktivitäten, die uns hellhörig gemacht haben. Das Bundeskabinett hat in der sommerlichen Sitzung am 12. August unter Leitung von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen und dies mit der Pressemitteilung Nummer 14/2026 näher erläutert. Neben anderen Themen rückt dabei die Forschungszulage erneut in den Fokus der Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und der Innovationsfinanzierung. Die auf den ersten Blick eher technische Anpassung, könnte bei genauerer Betrachtung jedoch erhebliche strategische Bedeutung für Unternehmen haben.
Kern der geplanten Änderung ist die Anhebung des periodenübergreifenden Förderrahmens: Forschungszulagen sollen pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben künftig bis zu einem Gesamtbetrag von 25 Mio. Euro gewährt werden können. Gleichzeitig soll eine eigene Ablaufhemmung eingeführt werden, damit die Festsetzung der Forschungszulage nicht daran scheitert, dass das Bescheinigungsverfahren länger dauert als die reguläre steuerliche Festsetzungsfrist.
Unsere Einordnung
Die kurzfristige Wirkung liegt in mehr Rechtssicherheit. Die strategisch spannendere Frage lautet jedoch: Warum führt der Gesetzgeber einen 25-Mio.-Euro-Rahmen ein, wenn dieser unter den heutigen Rahmenbedingungen nur von wenigen Unternehmen tatsächlich ausgeschöpft werden dürfte?
Was sich ändern soll: 25 Mio. Euro pro Unternehmen und FuE-Vorhaben
Das europäische Beihilferecht ermöglicht Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen periodenübergreifend pro Unternehmen und Vorhaben bis zu einer Höhe von 25 Mio. Euro. Das deutsche Forschungszulagengesetz hat diesen Rahmen bislang nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem Jahressteuergesetz 2026 soll dieser Spielraum nun stärker genutzt werden.
Gerade für größere, mehrjährige und technologieintensive FuE-Vorhaben entsteht dadurch zusätzlicher strategischer Spielraum. Gleichzeitig gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Unternehmen ihre Entwicklungsaktivitäten künftig strukturieren: als einzelne Projekte, als mehrjährige Programme oder als übergreifende Technologieplattformen.
Warum der neue Förderrahmen bemerkenswert ist
Unter den heutigen Rahmenbedingungen wird die tatsächliche Förderhöhe in vielen Fällen weniger durch die beihilferechtliche Obergrenze als durch die nationale Bemessungsgrundlage, die Projektstruktur und die zeitliche Abgrenzung einzelner FuE-Vorhaben begrenzt.
Nimmt man in der Praxis eine typische Projektlaufzeit von vier Jahren sowie eine gut begründete Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr an, stellt sich die Frage, warum der Förderdeckel bereits jetzt von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben wird. Eine plausible Interpretation lautet: Der Gesetzgeber schafft zunächst den beihilferechtlichen Rahmen für mögliche zukünftige Erweiterungen der Forschungszulage.
Unser Ansatz
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht nur förderfähig machen, sondern so strukturieren, dass Förderung, Finanzierung und Umsetzung belastbar ineinandergreifen.
Fazit: Möglicher Auftakt einer Forschungszulage 2.0
Kurzfristig schafft der Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2026 mehr Rechtssicherheit und erweitert den beihilferechtlichen Förderrahmen. Die strategische Bedeutung könnte jedoch deutlich größer sein: Der neue 25-Mio.-Euro-Rahmen könnte die Grundlage für eine zukünftige Forschungszulage 2.0 bilden.
Sollten in den kommenden Jahren höhere Bemessungsgrundlagen, längere Innovationsprogramme oder die stärkere Anerkennung von Technologieplattformen folgen, wären Unternehmen mit sauber strukturierten Entwicklungsroadmaps klar im Vorteil.
Hinweis: Die dargestellten Zukunftsszenarien sind eine fachliche Einschätzung der Fundess GmbH. Sie stellen keine Aussage des Bundesministeriums der Finanzen oder des Gesetzgebers dar und ergeben sich nicht unmittelbar aus dem Kabinettsbeschluss selbst.
Wir wünschen Ihnen allen eine erholsame Sommerzeit. Servus aus München und Frankfurt am Main,
Ihr Fundess-Team
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 14/2026 zum Jahressteuergesetz 2026, Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. August 2026.
Fundess GmbH ist eine auf die strategische Verzahnung von Fördermitteln und Unternehmensfinanzierung spezialisierte Beratung mit Standorten in München und Frankfurt am Main. Das Unternehmen unterstützt innovative Mittelständler und Technologieführer dabei, öffentliche Förderinstrumente systematisch in ihre Finanzierungsstrategie zu integrieren und dadurch Wachstums- und Transformationsvorhaben effizienter umzusetzen.
Im Mittelpunkt stehen die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage), Zuschüsse, Förderdarlehen sowie die strukturierte Einbindung dieser Instrumente in die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens. Fundess begleitet seine Mandanten von der Identifikation geeigneter Vorhaben über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Anerkennung der Fördermittel.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Sparkassen, Volksbanken und weiteren Finanzierungspartnern verbindet Fundess Förderkompetenz mit Finanzierungsexpertise. So entstehen tragfähige Finanzierungslösungen, die Innovation ermöglichen, Liquidität schonen und Investitionen beschleunigen.