Forschungszulage 2.0 – Fundess informiert

Warum der neue 25-Mio.-Euro-Rahmen für innovative Unternehmen strategisch relevant sein könnte

Einordnung zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Jahressteuergesetz 2026, Nummer 14/2026

Liebe Kundinnen und Kunden, liebes Netzwerk,

auch wir würden lieber Urlaub machen, doch selbst in der Bundesregierung gibt es vereinzelt Restaktivitäten, die uns hellhörig gemacht haben. Das Bundeskabinett hat in der sommerlichen Sitzung am 12. August unter Leitung von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen und dies mit der Pressemitteilung Nummer 14/2026 näher erläutert. Neben anderen Themen rückt dabei die Forschungszulage erneut in den Fokus der Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und der Innovationsfinanzierung. Die auf den ersten Blick eher technische Anpassung, könnte bei genauerer Betrachtung jedoch erhebliche strategische Bedeutung für Unternehmen haben.

Kern der geplanten Änderung ist die Anhebung des periodenübergreifenden Förderrahmens: Forschungszulagen sollen pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben künftig bis zu einem Gesamtbetrag von 25 Mio. Euro gewährt werden können. Gleichzeitig soll eine eigene Ablaufhemmung eingeführt werden, damit die Festsetzung der Forschungszulage nicht daran scheitert, dass das Bescheinigungsverfahren länger dauert als die reguläre steuerliche Festsetzungsfrist.

Unsere Einordnung

Die kurzfristige Wirkung liegt in mehr Rechtssicherheit. Die strategisch spannendere Frage lautet jedoch: Warum führt der Gesetzgeber einen 25-Mio.-Euro-Rahmen ein, wenn dieser unter den heutigen Rahmenbedingungen nur von wenigen Unternehmen tatsächlich ausgeschöpft werden dürfte?

Was sich ändern soll: 25 Mio. Euro pro Unternehmen und FuE-Vorhaben 

Das europäische Beihilferecht ermöglicht Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen periodenübergreifend pro Unternehmen und Vorhaben bis zu einer Höhe von 25 Mio. Euro. Das deutsche Forschungszulagengesetz hat diesen Rahmen bislang nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem Jahressteuergesetz 2026 soll dieser Spielraum nun stärker genutzt werden.

Gerade für größere, mehrjährige und technologieintensive FuE-Vorhaben entsteht dadurch zusätzlicher strategischer Spielraum. Gleichzeitig gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Unternehmen ihre Entwicklungsaktivitäten künftig strukturieren: als einzelne Projekte, als mehrjährige Programme oder als übergreifende Technologieplattformen.

Warum der neue Förderrahmen bemerkenswert ist 

Unter den heutigen Rahmenbedingungen wird die tatsächliche Förderhöhe in vielen Fällen weniger durch die beihilferechtliche Obergrenze als durch die nationale Bemessungsgrundlage, die Projektstruktur und die zeitliche Abgrenzung einzelner FuE-Vorhaben begrenzt.

Nimmt man in der Praxis eine typische Projektlaufzeit von vier Jahren sowie eine gut begründete Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr an, stellt sich die Frage, warum der Förderdeckel bereits jetzt von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben wird. Eine plausible Interpretation lautet: Der Gesetzgeber schafft zunächst den beihilferechtlichen Rahmen für mögliche zukünftige Erweiterungen der Forschungszulage.

Kommentar von Dr. Rosi Hermann, CEO der Fundess GmbH

  • Aus Sicht von Dr. Rosi Hermann, CEO der Fundess GmbH in München und Frankfurt am Main, kann die aktuelle Änderung verschiedene weitere Entwicklungspfade nach sich ziehen. „Wir spielen nicht das Orakel von Delphi, aber die zeitliche Reihenfolge der Reform ist bemerkenswert“, sagt Dr. Hermann. „Wenn ein 25-Mio.-Euro-Deckel eingeführt wird, obwohl dieser unter den heutigen Regelungen nur von wenigen Unternehmen erreicht werden dürfte, spricht vieles dafür, dass zunächst der beihilferechtliche Rahmen für eine spätere Ausweitung geschaffen wird. Die eigentliche politische Diskussion der kommenden Jahre könnte sich daher um höhere Bemessungsgrundlagen, längere Innovationsprogramme und die stärkere Förderung technologieintensiver Großvorhaben drehen.
  • Ein zusätzlicher Aspekt: Würde der Gesetzgeber künftig tatsächlich eine deutlich höhere jährliche Bemessungsgrundlage, längere Projektlaufzeiten oder neue Fördertatbestände einführen, wäre der 25-Mio.-Euro-Rahmen bereits vorhanden. Die beihilferechtliche Obergrenze müsste dann nicht erst in einem späteren Schritt geschaffen werden.“
  • Da diesem ersten Schritt des Gesetzgebers nach unserer Auffassung weitere Schritte folgen werden, sollten Unternehmen ihre Forschungsfinanzierungsstrategien anpassen. Wir zeigen in 3 konkreten Szenarien auf, welche möglichen Anpassungen des Rechtsrahmens der Forschungszulage auf Ihre Strategie Einfluss nehmen können und wie Sie reagieren sollten.

Szenario 1: Höhere Bemessungsgrundlagen

  • Die naheliegendste Weiterentwicklung wäre eine spätere Anhebung der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Wenn der Förderdeckel von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigt, entspricht dies einer Erhöhung um rund 67 Prozent. Würde diese Logik proportional auf die Bemessungsgrundlage übertragen, könnte perspektivisch ein deutlich höherer Rahmen entstehen.
  • Politisch erscheint aus heutiger Sicht ein Zwischenschritt besonders plausibel: eine Anhebung der Bemessungsgrundlage von derzeit 10 Mio. Euro auf etwa 15 Mio. Euro, gegebenenfalls ergänzt um bestehende oder zukünftige Zuschläge. Eine solche Größenordnung wäre gut kommunizierbar, fiskalisch eher beherrschbar und würde den neuen 25-Mio.-Euro-Deckel erstmals für größere Innovationsprogramme praktisch relevanter machen.

Szenario 2: Programmförderung statt Einzelprojektförderung

  • Eine zweite, ebenfalls naheliegende Entwicklung betrifft die Förderlogik selbst. Heute werden FuE-Aktivitäten häufig in einzelne, voneinander abgegrenzte Projekte strukturiert, beispielsweise:
  • Projekt A (2026 bis 2029)
  • Projekt B (2030 bis 2032)
  • Viele technologieintensive Unternehmen entwickeln jedoch nicht in isolierten Einzelprojekten, sondern in langfristigen Innovationsprogrammen. Künftig könnte daher stärker auf übergeordnete Programme abgestellt werden, beispielsweise:
  • Beispiel: Entwicklung einer neuen Zelltherapieplattform 2026 bis 2034: In einem solchen Szenario macht ein periodenübergreifender Förderdeckel von 25 Mio. Euro erheblich mehr Sinn. Gerade in Biotechnologie, Medizintechnik, Radiopharma, KI und industrieller Transformation entstehen Innovationen häufig über mehrere Entwicklungsphasen hinweg. Eine stärkere Anerkennung solcher Programme würde die Forschungszulage näher an die tatsächlichen Innovationszyklen vieler Unternehmen heranführen.

Szenario 3: Technologieplattformen werden förderfähig

  • Besonders spannend wäre eine breitere Auslegung des Begriffs „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“. Heute argumentieren viele Unternehmen zu Recht: „Wir entwickeln nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern eine Technologieplattform.“ Das betrifft insbesondere:
  • KI- und AI-Plattformen
  • Antikörperplattformen
  • Zelltherapieplattformen
  • Diagnostikplattformen
  • digitale Entwicklungs- und Automatisierungsplattformen
  • Die eigentliche Innovationsleistung liegt in diesen Fällen häufig nicht in einem einzelnen Endprodukt, sondern in der technologischen Infrastruktur, auf deren Basis über viele Jahre verschiedene Anwendungen entstehen. Sollte der Begriff des Vorhabens künftig breiter ausgelegt werden, könnten solche Plattformansätze stärker in den Mittelpunkt der Forschungszulage rücken.

Was Unternehmen jetzt tun sollten 

  • Die geplanten Änderungen sind ein guter Anlass, bestehende und geplante FuE-Aktivitäten strategisch neu zu bewerten. Entscheidend ist nicht nur, ob einzelne Projekte förderfähig sind, sondern ob die gesamte Innovationsarchitektur belastbar beschrieben, dokumentiert und finanziell geplant ist.
  • Welche laufenden oder geplanten FuE-Aktivitäten könnten künftig vom erweiterten Förderrahmen profitieren?
  • Gibt es Technologieplattformen, aus denen mehrere Anwendungen, Produkte oder Entwicklungsstufen hervorgehen?
  • Sind technische Dokumentation, Kostenplanung und Projektfortschrittsberichte so aufgebaut, dass sie auch längerfristige Innovationslogiken tragen?
  • Wie lässt sich die Forschungszulage sinnvoll mit Finanzierung, Investitionsplanung und weiteren Förderinstrumenten verzahnen?

Wie Fundess unterstützt

  • Fundess unterstützt Unternehmen dabei, die Forschungszulage nicht nur operativ zu beantragen, sondern strategisch in die Innovations- und Finanzierungsplanung einzubetten. Unser Fokus liegt auf einer belastbaren Gesamtarchitektur aus FuE-Projektdefinition, Bescheinigungsverfahren, Kostenbasis, steuerlicher Festsetzung und Finanzierung.
  • Identifikation und Abgrenzung förderfähiger FuE-Vorhaben
  • Strukturierung mehrjähriger FuE-Projekte und Innovationsprogramme
  • Einordnung von Technologieplattformen und Entwicklungsroadmaps
  • Bewertung des möglichen Förderpotenzials im Lichte des 25-Mio.-Euro-Rahmens
  • Begleitung von Antragstellung, Dokumentation, Projektfortschrittsberichten und Abstimmung mit den relevanten Verfahrensschritten

Unser Ansatz 

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nicht nur förderfähig machen, sondern so strukturieren, dass Förderung, Finanzierung und Umsetzung belastbar ineinandergreifen.

Fazit: Möglicher Auftakt einer Forschungszulage 2.0

Kurzfristig schafft der Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2026 mehr Rechtssicherheit und erweitert den beihilferechtlichen Förderrahmen. Die strategische Bedeutung könnte jedoch deutlich größer sein: Der neue 25-Mio.-Euro-Rahmen könnte die Grundlage für eine zukünftige Forschungszulage 2.0 bilden.

Sollten in den kommenden Jahren höhere Bemessungsgrundlagen, längere Innovationsprogramme oder die stärkere Anerkennung von Technologieplattformen folgen, wären Unternehmen mit sauber strukturierten Entwicklungsroadmaps klar im Vorteil.

Hinweis: Die dargestellten Zukunftsszenarien sind eine fachliche Einschätzung der Fundess GmbH. Sie stellen keine Aussage des Bundesministeriums der Finanzen oder des Gesetzgebers dar und ergeben sich nicht unmittelbar aus dem Kabinettsbeschluss selbst.

Sprechen Sie mit uns – wir prüfen gemeinsam, wie Sie die neuen Möglichkeiten der Forschungszulage strategisch für Ihre FuE-Vorhaben nutzen können.

Wir wünschen Ihnen allen eine erholsame Sommerzeit. Servus aus München und Frankfurt am Main,

Ihr Fundess-Team

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 14/2026 zum Jahressteuergesetz 2026, Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. August 2026.

Fundess GmbH ist eine auf die strategische Verzahnung von Fördermitteln und Unternehmensfinanzierung spezialisierte Beratung mit Standorten in München und Frankfurt am Main. Das Unternehmen unterstützt innovative Mittelständler und Technologieführer dabei, öffentliche Förderinstrumente systematisch in ihre Finanzierungsstrategie zu integrieren und dadurch Wachstums- und Transformationsvorhaben effizienter umzusetzen.

Im Mittelpunkt stehen die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage), Zuschüsse, Förderdarlehen sowie die strukturierte Einbindung dieser Instrumente in die Gesamtfinanzierung eines Unternehmens. Fundess begleitet seine Mandanten von der Identifikation geeigneter Vorhaben über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Anerkennung der Fördermittel.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Sparkassen, Volksbanken und weiteren Finanzierungspartnern verbindet Fundess Förderkompetenz mit Finanzierungsexpertise. So entstehen tragfähige Finanzierungslösungen, die Innovation ermöglichen, Liquidität schonen und Investitionen beschleunigen.