Forschungszulagen-
Rechner

Unsere ExpertInnen arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um deren individuelle Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen.

Fördermittel und Forschungszulage

Fördermittel können dazu beitragen, bestehende Hürden bei der Projektrealisation zu bewältigen und die Umsetzung Ihrer Projekte zu beschleunigen. Insbesondere die Forschungszulage kann als „Baseline“ Ihrer Fördermittelstrategie dienen, um Ihnen kontinuierlich Fördermittel pro Geschäftsjahr (max. 3,5 mio) zu sichern.

Fundess begleitet Ihr Unternehmen vollumfänglich. Wir führen detaillierte Analysen durch, um zu ermitteln, welche Fördermittel am besten zu den Bedürfnissen unserer KundInnen passen. Basierend auf diesen Informationen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die Anforderungen unserer KundInnen zugeschnitten sind. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die fachlichen Aspekte, sondern auch die individuellen Ziele und Voraussetzungen. Unser Ziel ist es, bestmögliche Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln zu bieten. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess von der Konzeption bis hin zur Antragstellung und darüber hinaus. Wir nutzen unser umfassendes Wissen über eine Vielzahl von Förderprogrammen und setzen unsere Erfahrung und Expertise ein, um unseren KundInnen zu helfen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und erfolgreich zu sein.

1. Identifikation

Analyse der unternehmerischen Tätigkeit (Projektthemen/-arten), kontinuierliches Fördermittelscreening (FördermittelgeberInnen) und Klassifikation der Förderwahrscheinlichkeit
(call fit & budget).

2. Konzeption & Proposal Drafting

Aufsetzen eines schlagfertigen
Konsortiums (wenn nötig) und
Antrages.

3. Beantragung

und Bearbeitung von möglich Nachforderungen/Nachfragen der ProjektträgerInnen.

Prozess zur Erlangung der Forschungszulage

1.F&E-Projekt definieren und Antrag verfassen

1. Beantragungsstufe: BSFZ

2. Bescheinigung beantragen

3. Bescheinigung erhalten

2. Beantragungsstufe: Zuständiges Finanzamt

4. F&E-Aufwand kalkulieren

5. FZuI-Bescheid erhalten

6. Verrechnung der FZuI mit nächster Steuerfestsetzung

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie alltäglich förderfähige Aktivitäten im Sinne der Forschungszulage durchführen, für die sie eine lukrative Steuerzulage in Anspruch nehmen könnten. Diese wird bei einer Gewinnsituation mit der Ertragssteuerschuld des Unternehmens verrechnet und bei einer Verlustsituation in voller Höhe ausgezahlt und ermöglicht so beispielsweise Reinvestitionen. Unser erfahrenes Team aus Ingenieuren und Wissenschaftlern unterstützt bei der Beantragung der Forschungszulage.

Forschungszulage

Unternehmen können mit der Forschungszulage rückwirkend bis zu 3,5 mio € pro Jahr für Forschungs- und Entwicklungskosten erhalten. Das Forschungszulagengesetz, das ab 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, optimiert die Betriebskosten und das Budget von Unternehmen und ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen relevant. Die jährliche Bemessungsgrundlage für förderfähige Kosten beträgt 10 mio € pro Unternehmensverbund und Geschäftsjahr bei einer Förderquote von 25% (35% KMU). Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Unternehmens angerechnet und wird bei Verlustphasen ausgezahlt. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind grundsätzlich förderfähig. Hier sind einige Beispiele für förderfähige Aktivitäten:

Entwicklung und Optimierung von Maschinen, Komponenten, Verfahren und Materialien (Produkte)

Entwicklung neuer, vollständig digitaler Dienstleistungen (Prozesse)

Entwurf, Konstruktion und Erprobung von Prototypen, Werkzeugeinrichtungen und Industrial Engineering bei erstmaliger Verwendung von Komponenten

Entwicklung innovativer Methoden zur Effizienzsteigerung (Energie, Material, Kosten)

Warum sollten Sie einen/eine ExpertIn in Sachen FZuIG hinzuziehen?

Die Erstellung des technischen Dossiers und die Beantwortung von Nachforderungen des Projektträgers erfordert ein profundes Verständnis förderfähiger F&E- und Innovationstätigkeiten gem. FZulG, um auch den Anforderungen des zuständigen Finanzamtes bei der Einreichung notwendiger Nachweise revisionssicher zu entsprechen.

Fundess kann auf das Wissen und die Erfahrungswerte einer großen Anzahl an Anträgen/förderfähiger Aktivitäten zurückgreifen und kennt die Grenzen des FZulG sehr genau. So kann sichergestellt werden, dass alle förderfähigen Aktivitäten identifiziert und geltend gemacht werden.

Fundess hat ein optimiertes Verfahren für eine erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage entwickelt:

Beginn des Beantragungsverfahrens

Beginn des Beantragungsverfahrens

Erhebung der technischen Daten

Projektplanung

Freigabe der Projektbeschreibung

Erhebung der Finanzdaten

Berechnung

Endgültige Finanzdaten

Erhebung der administrativen Daten

Bündelung der administrativen Daten

Endgültige administrative Daten

Freigabe

Bescheinigung

Antragstellung beim örtlichen Finanzamt

Welche Kosten werden bei der Forschungszulage berücksichtigt?

Lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zzgl. steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für F&E-Personal

Externe F&E-Aufwendungen

CAPEX – anteilige AfA während der Projektlaufzeit